
Einige Anschlagmittel dürfen nur vom Hersteller oder einer autorisierten Fachstelle repariert werden, beispielsweise Rundschlingen mit beschädigter Hülle, solange der Kern unversehrt ist.
Andere – wie Drahtseile mit Drahtbrüchen oder Hebebänder mit tiefen Schnitten – gelten als grundsätzlich nicht reparabel und müssen entsorgt werden. Wichtig für Sie: Niemals selbst provisorische Reparaturen durchführen, da dies zu einem sofortigen Sicherheitsrisiko führt.