
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, mögliche Gefahren an Arbeitsplätzen oder an Arbeitsmitteln systematisch zu erkennen. Sie wird vom Unternehmer gefordert, wobei dieser die Aufgabe an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Beschäftigte delegieren kann. Gefährdungsbeurteilungen sind immer dann vorgeschrieben, wenn Tätigkeiten oder Arbeitsmittel Risiken bergen können.
Jede Gefährdungsbeurteilung benennt die konkrete Gefahr, legt geeignete Schutzmaßnahmen fest und definiert bei Arbeitsmitteln auch die notwendigen Intervalle der wiederkehrenden Prüfungen. Sie besteht aus mehreren Schritten, die von der Analyse über die Umsetzung bis zur Kontrolle reichen. Da sich Arbeitsprozesse und Gefahren im Laufe der Zeit verändern können, muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft werden. Auch wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Prozess begleitet, trägt die Unternehmensleitung letztlich die rechtliche Verantwortung, wenn Maßnahmen nicht greifen sollten.