
Auch wenn viele Beschäftigte es zunächst nicht glauben, ist es eine Pflicht, die Bedienungsanleitung eines Arbeitsmittels zu lesen und sich eigenständig mit ihr vertraut zu machen. Die Anleitung enthält alle wesentlichen Informationen zur richtigen Nutzung und beschreibt die bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts. Sie dient somit nicht nur der optimalen Bedienung, sondern schützt auch vor gefährlichen Fehlanwendungen. Wird ein Arbeitsmittel entgegen dieser Vorgaben verwendet, kann der Versicherungsschutz gegenüber der Berufsgenossenschaft entfallen.
Das bedeutet, dass bei einem Unfall möglicherweise keine Leistungen erbracht werden. Daher liegt es im eigenen Interesse jedes Mitarbeiters, die Bedienungsanleitung zu kennen. Sie enthält zudem wichtige Hinweise zur Wartung und Pflege, die zeigen, welche Überlegungen der Hersteller in das Arbeitsmittel eingebracht hat. Ein regelmäßiger Blick in die Anleitung ist daher sinnvoll und schützt vor Fehlbedienungen, die sich über Jahre eingeschlichen haben könnten.