
Die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die Beschäftigte bei der Arbeit vor gesundheitlichen Gefahren schützen sollen. Dazu gehört neben der vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitskleidung auch eine Vielzahl spezieller Schutzmittel, die abhängig von Tätigkeit, Umfeld und Gefährdung eingesetzt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und regelmäßig kontrollieren zu lassen. Die jährliche Überprüfung der PSA erfolgt in Form einer Sichtprüfung, bei der der Zustand der Ausrüstung beurteilt und festgestellt wird, ob sie weiterhin verwendbar ist oder ersetzt werden muss.