
Der Gehörschutz bewahrt das Gehör vor schädlichem Lärm und ist in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar. Ab einer Lärmbelastung von achtzig Dezibel ist er empfohlen, ab fünfundachtzig Dezibel sogar vorgeschrieben. Ob Ohrstöpsel oder Kapselgehörschutz verwendet werden, hängt von der Tätigkeit und den persönlichen Bedürfnissen ab.
Der Gehörschutz muss sauber, unbeschädigt und hygienisch einwandfrei sein. Ist er defekt, lässt er sich nicht mehr reinigen oder verliert er seine Dämpfungswirkung, muss er ersetzt werden. Auch hier prüft der Betriebsarzt bei Bedarf die Eignung, um sicherzustellen, dass der Schutz wirksam ist.