
Der Arbeitsschutz in Deutschland beruht auf einem zweigliedrigen System: dem staatlichen Arbeitsschutz und der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Staat erlässt Gesetze und Verordnungen, überwacht Betriebe und setzt Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten durch.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen dieses System durch Unfallverhütungsvorschriften, Beratung und Prävention.
Als Sicherheitsbeauftragter bewegen Sie sich in beiden Bereichen: Sie setzen staatliche Regeln im Betrieb praktisch um und unterstützen gleichzeitig die Anforderungen der Berufsgenossenschaft. Ihre Aufgabe ist es, Risiken früh zu erkennen und zur Einhaltung aller Vorgaben beizutragen.