Grundlagen des Arbeitsschutzes
Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilungen & Unterweisungen
Spezielle Themen im Arbeitsschutz
Praxiswissen für den Sicherheitsbeauftragten

Rechtliche Grundlage (§ 22 SGB VII, DGUV Vorschrift 1)


Sicherheitsbeauftragte werden auf Grundlage des § 22 SGB VII und der DGUV Vorschrift 1 bestellt. Beide Regelwerke verpflichten Unternehmen ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, geeignete Sicherheitsbeauftragte zu ernennen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und unterstützt den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung.


Für Sie bedeutet das: Ihre Funktion ist klar gesetzlich verankert und Sie sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Prävention. Auch wenn Sie keine Verantwortung im haftungsrechtlichen Sinn tragen, haben Ihre Beobachtungen und Hinweise großen Einfluss auf die Sicherheit Ihrer Kollegen.