
Die Anzahl an Sicherheitsbeauftragten richtet sich nicht nur nach der Mitarbeiterzahl, sondern vor allem nach den Gefährdungen im Unternehmen. Die DGUV Vorschrift 1 nennt als Kriterien die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten sowie die Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb.
Als Sicherheitsbeauftragter sollten Sie darauf achten, ob weitere Bereiche oder Schichten zusätzliche Unterstützung benötigen. Ihre Präsenz muss dort gewährleistet sein, wo Gefahren entstehen können. Je näher Sie an den Beschäftigten arbeiten, desto besser können Sie Risiken erkennen.