
Lärm ist eine häufig unterschätzte Gefährdung. Er kann zu Hörschäden, Stress, Konzentrationsproblemen und langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Der Arbeitgeber muss Lärm messen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen treffen – z. B. Kapselungen, Schallschutzwände oder Gehörschutz.
Als Sicherheitsbeauftragter achten Sie darauf, ob Kollegen Gehörschutz nutzen, ob Maschinen ungewöhnlich laut sind oder ob Schutzmaßnahmen fehlen. Sie sensibilisieren für die Risiken von Lärm und tragen dazu bei, gesundheitliche Schäden zu vermeiden.