Grundlagen des Arbeitsschutzes
Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Unfallverhütung, Gefährdungsbeurteilungen & Unterweisungen
Spezielle Themen im Arbeitsschutz
Praxiswissen für den Sicherheitsbeauftragten

Fremdfirmenmanagement (Weisungsrecht, Unterweisung, PSA)


Fremdfirmen bringen oft zusätzliche Risiken mit, da sie die betrieblichen Abläufe und Gefahren nicht kennen. Das Weisungsrecht liegt grundsätzlich bei der Fremdfirma selbst – dennoch darf der Auftraggeber sicherheitsrelevante Hinweise geben. Jede Fremdfirma muss vor Arbeitsbeginn unterwiesen werden und geeignete PSA tragen.


Als Sicherheitsbeauftragter achten Sie darauf, dass Fremdfirmen sich an betriebliche Sicherheitsregeln halten. Sie erkennen typische Risiken, informieren bei Verstößen Ihre Führungskraft und unterstützen dabei, die Zusammenarbeit sicher zu gestalten.