
Alle PSA gegen Absturz müssen regelmäßig geprüft werden. Mindestens einmal jährlich führt ein Sachkundiger eine vollständige Prüfung durch, zusätzlich nach jedem Sturz oder Verdacht auf Beschädigung.
Die Ergebnisse werden dokumentiert und an der Ausrüstung gekennzeichnet. Sie selbst müssen vor jeder Benutzung eine Sichtkontrolle durchführen und dürfen nur PSA verwenden, deren Kennzeichnungen, Seriennummern und Herstellerangaben vollständig und lesbar sind.