
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Gefährdungen für Sie vermieden oder reduziert werden. Es legt fest, dass Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft werden müssen.
Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) regelt, dass Ihnen persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt wird und Sie diese bestimmungsgemäß verwenden müssen. Beide Gesetze bilden die Grundlage für sicheres Arbeiten mit Absturzgefahren.