
Nach jedem Sturzereignis muss die betroffene PSA sofort außer Betrieb genommen werden, unabhängig davon, ob Schäden sichtbar sind oder nicht.
Erst ein Sachkundiger darf beurteilen, ob die Ausrüstung repariert, weiterverwendet oder vollständig ausgesondert werden muss. Sie selbst dürfen diese PSA bis zur Freigabe keinesfalls erneut einsetzen.