
Sie müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, bevor Sie PSA gegen Absturz einsetzen dürfen.
Die Unterweisung umfasst die Gefahren, die richtige Benutzung, das richtige Anschlagen und das Erkennen von Mängeln. Ihr Arbeitgeber muss außerdem eine klare Betriebsanweisung erstellen, in der alle relevanten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln verständlich beschrieben sind. Diese Anweisung dient Ihnen als verbindlicher Leitfaden für sicheres Arbeiten in der Höhe.