Erklärung
Rechtliche Grundlagen & Organisation des Arbeitsschutzes
Pflichten der Beschäftigten & Betriebsanweisungen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) & Gefährdungen im Betrieb
Notfälle, Erste Hilfe & Brandschutz – Verhalten im Ernstfall
Besondere betriebliche Gefahren, Störfallbetrieb & Gesundheitsschutz
Abschlussprüfung

Verbot von Veränderungen an PSA


Sie dürfen Ihre PSA niemals eigenständig verändern oder anpassen. Jede Veränderung — wie das Entfernen von Teilen, das Kürzen von Gurten oder das Austauschen von Komponenten — kann die Sicherheitsfunktion beeinträchtigen. PSA wird nach strengen Normen geprüft, und jede Veränderung kann diese Zulassung ungültig machen.

Gerade als Brandschutzhelfer müssen Sie darauf achten, dass Ihre PSA immer dem geprüften Originalzustand entspricht, um lebenswichtige Schutzfunktionen zu gewährleisten.