
Wenn Sie Gefahren oder Mängel bemerken, müssen Sie diese unverzüglich melden – unabhängig davon, wie gering sie erscheinen. Nur so können Risiken rechtzeitig behoben werden.
Ihre Meldung geht entweder an den Vorgesetzten, die Sicherheitsbeauftragten oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Durch schnelles Handeln schützen Sie sich und Ihre Kollegen.