
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes. Er achtet darauf, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden, und vertritt die Interessen der Beschäftigten.
Sie profitieren davon, dass der Betriebsrat sicherheitsrelevante Themen ansprechen und Verbesserungen anstoßen kann.