
Für Beschäftigte ist die gesetzliche Unfallversicherung von enormem Vorteil, da sie während der gesamten Arbeitszeit automatisch abgesichert sind. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten dieser Versicherung, ohne dass die Arbeitnehmer dafür einen Beitrag zahlen müssen. Besonders wertvoll ist, dass Ärzte Arbeitsunfälle, die über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, auf dem Niveau eines Privatpatienten behandeln dürfen.
Das bedeutet für Sie eine schnelle, hochwertige und umfassende medizinische Versorgung, die Sie im Ernstfall ohne Wartezeiten und ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können. Dieses hohe Schutzniveau erhalten Sie ausschließlich, wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und die vorgeschriebenen Meldepflichten eingehalten werden. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie im nächsten Kapitel.