
Auch nach bestandener Ausbildung dürfen Sie ein Flurförderzeug erst dann im Betrieb führen, wenn Sie zusätzlich eine schriftliche Beauftragung Ihres Arbeitgebers erhalten haben. Diese Beauftragung bestätigt offiziell, dass Sie für die Bedienung eines bestimmten Arbeitsmittels im jeweiligen Unternehmen zugelassen sind.
Der Unternehmer übernimmt damit die Verantwortung, dass Sie ausreichend geschult sind und das Gerät im betrieblichen Umfeld korrekt einsetzen können. Die Beauftragung ist somit ein wesentliches Bindeglied zwischen Ihrer Ausbildung und Ihrem Einsatz im Unternehmen und stellt die rechtliche Grundlage für jede Fahrt dar.