Erklärung
Unfallgeschehen
Sicherheitstechnische Hinweise
Standsicherheit
Abschlussprüfung

Hydraulik


Bei der Hydraulik gilt: Ohne Öl keine Funktion. Deshalb gehört es zu Ihren grundlegenden Pflichten, vor Arbeitsbeginn und insbesondere vor dem Abstützen eine sorgfältige Sichtkontrolle durchzuführen. Prüfen Sie die Hydraulikleitungen und die Stützen auf sichtbare Schäden, ebenso die Hydraulikeinheit mit Pumpe, Tank und Ölstand. Entdecken Sie Undichtigkeiten oder Beschädigungen, müssen Sie diese sofort melden und die Arbeit einstellen.

Das Bedienen einer Arbeitsbühne mit beschädigter Hydraulik ist grundsätzlich untersagt.