
Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bildet die Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen. Es dient dazu, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden und den rechtlichen Rahmen für sicheres Arbeiten zu schaffen. Das DGUV-Regelwerk besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die sich in ihrer Verbindlichkeit und ihrem Anwendungsbereich unterscheiden.
Die DGUV Vorschriften sind rechtlich verbindlich und müssen von allen Unternehmen eingehalten werden. Sie legen die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten fest, etwa in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ oder der DGUV Vorschrift 52 „Krane“. Ergänzend dazu erläutern die DGUV Regeln, wie diese Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind. Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich, gelten jedoch als anerkannter Stand der Technik und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben.
Darüber hinaus stellen die DGUV Informationen praxisnahe Handlungshilfen und Empfehlungen bereit, die das sichere Arbeiten erleichtern sollen. Ergänzt wird das Regelwerk durch DGUV Grundsätze, die unter anderem Anforderungen an Ausbildungen, Prüfungen und Qualifikationen beschreiben, beispielsweise für Kranführerinnen und Kranführer.
Insgesamt sorgt das DGUV-Regelwerk dafür, dass Arbeitssicherheit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch praktisch umsetzbar ist. Es unterstützt Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen dabei, Gefahren zu erkennen, Risiken zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.