
Im Abschnitt Instandhaltung und Entsorgung werden alle Maßnahmen beschrieben, die zur sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung sowie zur langfristigen Funktionstüchtigkeit von Maschinen und Arbeitsmitteln erforderlich sind.
Dazu gehören die Beseitigung von Mängeln, die regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen im Rahmen der UVV-Prüfung sowie die planmäßige Wartung und Instandhaltung. Außerdem werden in diesem Abschnitt die verantwortlichen Personen benannt, die für Prüfungen, Wartungsarbeiten und die sachgerechte Entsorgung zuständig sind.
Ziel ist es, die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und Umweltschäden zu vermeiden.