Erklärung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Voraussetzungen und Pflichten des Bedieners
Videoreihe
Abschlussprüfung

Betriebsanweisung


Die Betriebsanweisung ist ein wesentliches Instrument des Arbeitsschutzes und soll Beschäftigte über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit informieren. Sie wird vom Arbeitgeber erstellt und ist in der Betriebssicherheitsverordnung sowie in der Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben. Eine Betriebsanweisung beschreibt klar und verständlich, welche Risiken bei bestimmten Tätigkeiten bestehen, welche Schutzmaßnahmen zu beachten sind und wie im Notfall gehandelt werden muss.

Sie ist immer arbeitsplatzbezogen und muss für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein – etwa direkt an der Maschine oder im Arbeitsbereich. Typische Inhalte sind Hinweise zu Gefahrenquellen, zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln sowie zum Verhalten bei Unfällen oder Störungen.

Im Bereich des Kranbetriebs enthält eine Betriebsanweisung beispielsweise Anweisungen zur täglichen Sichtprüfung, zum sicheren Anschlagen von Lasten, zum Verhalten bei starkem Wind oder beim Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Betriebsanweisung regelmäßig zu prüfen und bei technischen oder organisatorischen Änderungen zu aktualisieren. Zudem müssen alle Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über deren Inhalte informiert werden. So stellt die Betriebsanweisung sicher, dass Arbeitssicherheit nicht nur theoretisch besteht, sondern im täglichen Arbeitsablauf aktiv umgesetzt wird.