
Der Konsum von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten stellt im Arbeitsumfeld, insbesondere beim Bedienen eines Krans, eine erhebliche Gefahr dar. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung beeinträchtigen – Fähigkeiten, die beim Führen eines Krans lebenswichtig sind. Unter dem Einfluss solcher Substanzen können Entfernungen falsch eingeschätzt, Bewegungen verzögert ausgeführt und Gefahren zu spät erkannt werden.
Ein Kranführer trägt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für das Leben und die Sicherheit anderer. Wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln arbeitet, gefährdet daher Menschenleben, Sachwerte und den gesamten Betriebsablauf. Ein Moment der Unachtsamkeit kann schwere Unfälle, hohe Sachschäden und langfristige gesundheitliche oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Daher gilt im Kranbetrieb striktes Alkoholverbot und Verbot des Konsums berauschender Mittel. Auch Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt und dem Vorgesetzten eingenommen werden. Beschäftigte, die Auffälligkeiten bemerken, sollten Verantwortung übernehmen und diese melden – nicht aus Misstrauen, sondern zum Schutz aller.
Sicherheit beginnt mit klarem Kopf. Nur wer nüchtern und aufmerksam arbeitet, kann die Risiken des Kranbetriebs sicher beherrschen.