
Die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung ist gesetzlich klar geregelt. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert werden können. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz, die PSA-Benutzungsverordnung und die DGUV-Vorschriften. Diese Regeln legen fest, wann PSA erforderlich ist und welche Anforderungen sie erfüllen muss.
PSA muss immer dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die CE-Kennzeichnung tragen, damit ein geprüfter Sicherheitsstandard gewährleistet ist. Sie müssen sicherstellen, dass die Ausstattung vollständig, funktionsfähig und auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt ist – sei es Helmschutz, Gehörschutz, Handschuhe oder Atemschutz. Beschäftigte dürfen Tätigkeiten nur aufnehmen, wenn die erforderliche PSA vorhanden und korrekt eingesetzt ist.
Durch die konsequente Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor vermeidbaren Risiken und erfüllen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz. Eine sichere, geprüfte PSA ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes professionellen Arbeitsumfeldes.