Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Bereitstellung und Anpassung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)


Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Beschäftigten die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei reicht es nicht aus, PSA einfach auszuhändigen – sie muss individuell angepasst werden. Jede Person benötigt Ausrüstung, die richtig sitzt, bequem ist und ihren körperlichen Voraussetzungen entspricht. Nur so ist gewährleistet, dass die PSA im Arbeitsalltag zuverlässig schützt.

Vor der ersten Nutzung müssen Sie sicherstellen, dass Mitarbeitende die Ausrüstung anprobieren und testen können. Bei Bedarf sind unterschiedliche Größen, Modelle oder Varianten bereitzustellen. Auch spezielle Anforderungen wie Sehschutz mit Sehstärke, geeignete Handschuhe für empfindliche Haut oder ergonomisch geformter Gehörschutz müssen berücksichtigt werden. Eine schlecht passende PSA kann die Schutzwirkung erheblich vermindern.

Zudem müssen Beschäftigte in die richtige Handhabung eingewiesen werden. Sie müssen wissen, wie die PSA anzulegen, einzustellen, zu reinigen und aufzubewahren ist. Durch sorgfältige Bereitstellung und Anpassung stellen Sie sicher, dass die PSA zuverlässig eingesetzt wird und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.