Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Dokumentation der Unterweisung


Die Dokumentation der Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis dafür, dass Beschäftigte korrekt und vollständig im Arbeitsschutz unterwiesen wurden. Jede Unterweisung muss schriftlich festgehalten werden – inklusive Datum, Inhalt, Name der unterwiesenen Personen sowie der Unterschriften aller Teilnehmenden und der unterweisenden Person. Diese Dokumente müssen geordnet aufbewahrt und bei Kontrollen vorgelegt werden können.

Eine sorgfältige Dokumentation schützt Sie als Arbeitgeber vor rechtlichen Konsequenzen. Sie zeigt, dass Sie Ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind und kann im Falle eines Unfalls entscheidend sein. Gleichzeitig ermöglicht die Dokumentation einen Überblick darüber, wann welche Person zuletzt unterwiesen wurde und welche Themen behandelt wurden. So können Wiederholungsunterweisungen effizient geplant werden.

Auch digitale Dokumentationen sind zulässig, sofern sie vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar sind. Durch eine strukturierte und rechtssichere Dokumentation schaffen Sie Transparenz, erleichtern organisatorische Abläufe und stärken die Sicherheitskultur im Unternehmen.