
In der Arbeitnehmerüberlassung tragen sowohl Verleiher als auch Entleiher klare Pflichten im Arbeitsschutz. Als Verleiher müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten fachlich geeignet, unterwiesen und gesundheitlich in der Lage sind, die Tätigkeiten im Einsatzbetrieb sicher auszuführen. Sie müssen vor jedem Einsatz prüfen, welche Gefährdungen vor Ort bestehen, und sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden darüber informiert sind.
Der Entleiher trägt die Verantwortung für den sicheren Arbeitsplatz im Kundenbetrieb. Er muss geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, Schutzmaßnahmen organisieren und die Zeitarbeitnehmer in die betrieblichen Abläufe einweisen. Zudem muss er sicherstellen, dass alle relevanten Gefährdungen bekannt sind und die Beschäftigten ausreichend geschützt werden.
Beide Seiten sind verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten und sicherheitsrelevante Informationen auszutauschen. Nur wenn Verleiher und Entleiher ihre Pflichten ernst nehmen und abgestimmt handeln, können Zeitarbeitnehmer sicher eingesetzt und Unfälle wirksam vermieden werden.