Erklärung
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 1)
Verantwortung und Pflichten im Arbeitsschutz (Teil 2)
Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung
Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Gefährdungsbeurteilung / Arbeitsplatzbesichtigung in der Zeitarbeit
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Eignungsuntersuchungen
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsunfall/Wegeunfall
Unterweisung
Erste Hilfe
Abschlussprüfung

Pflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen


Beim Umgang mit Gefahrstoffen tragen Sie besondere Verantwortung, da viele Stoffe gesundheitsschädlich, entzündlich oder umweltgefährdend sein können. Sie müssen sicherstellen, dass alle Gefahrstoffe eindeutig gekennzeichnet sind und dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Diese Informationen geben vor, wie der Stoff sicher gelagert, transportiert und verarbeitet werden darf.

Sie sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der Sie prüfen, welche Risiken für die Beschäftigten bestehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Dazu gehören technische Maßnahmen wie Absaugungen, organisatorische Maßnahmen wie klare Arbeitsanweisungen und persönliche Schutzmaßnahmen wie Handschuhe oder Atemschutz. Beschäftigte dürfen Gefahrstoffe nur verwenden, wenn sie entsprechend unterwiesen wurden.

Darüber hinaus müssen Sie gewährleisten, dass Gefahrstoffe sicher gelagert werden und dass im Notfall geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen und Notfallpläne bereitstehen. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen schützen Sie die Gesundheit der Beschäftigten und verhindern schwere Unfälle oder langfristige Gesundheitsschäden.