
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Werkzeug des Arbeitsschutzes und bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen. Sie sind verpflichtet, alle Arbeitsbereiche systematisch zu analysieren und mögliche Gefährdungen zu erkennen – etwa durch Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, physische Belastungen oder organisatorische Abläufe. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren und wirksam zu reduzieren.
Für jede erkannte Gefährdung müssen Sie geeignete Maßnahmen festlegen, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten. Dabei folgen Sie dem sogenannten STOP-Prinzip: Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzmaßnahmen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen müssen Sie regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen, insbesondere wenn sich Arbeitsprozesse ändern oder neue Erkenntnisse vorliegen.
Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden, damit nachvollziehbar bleibt, welche Risiken bestehen und wie sie behandelt wurden. Durch eine sorgfältige und kontinuierliche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung schaffen Sie eine solide Grundlage für einen sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplatz.