Erklärung
Arbeitsschutz & Unfallversicherung
Sicherheit im Arbeitsalltag
Gesundheitsschutz & Prävention
Abschlussprüfung

Unterweisungspflichten des Unternehmers


Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig über alle relevanten Gefahren, Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Arbeitsbeginn, mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erfolgen, etwa nach einem Unfall oder bei neuen Arbeitsmitteln.

Sie muss verständlich sein, auf die tatsächlichen Gefährdungen des Arbeitsplatzes eingehen und dokumentiert werden. Ziel ist, dass Sie sicher arbeiten können und im Notfall richtig reagieren. Die Unterweisung ist damit ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.