Erklärung
Arbeitsschutz & Unfallversicherung
Sicherheit im Arbeitsalltag
Gesundheitsschutz & Prävention
Abschlussprüfung

Pflichten im Umgang mit Arbeitsmitteln


Arbeitsmittel dürfen nur in einwandfreiem Zustand und nach ordnungsgemäßer Einweisung benutzt werden. Vor jeder Nutzung ist eine kurze Sicht- und Funktionsprüfung erforderlich, um Schäden frühzeitig zu erkennen. Arbeitsmittel ohne gültige Prüfplakette oder mit sichtbaren Mängeln dürfen nicht verwendet werden.

Sie sind verpflichtet, Arbeitsmittel bestimmungsgemäß zu bedienen, Schutzausrüstung zu tragen und Störungen sofort zu melden. Sorgsamer Umgang schützt Sie selbst, Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie das Unternehmen vor Unfällen und Schäden.