
Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung richtet sich nach den ermittelten Gefährdungen. Arbeitgeber müssen geeignete PSA bereitstellen, während Beschäftigte verpflichtet sind, diese korrekt zu tragen. Eine gute Passform, regelmäßige Kontrolle und richtige Anwendung sind dabei entscheidend.
Zur Pflege gehören Reinigung, sachgerechte Lagerung und das rechtzeitige Austauschen beschädigter Teile. Nur eine intakte und ordnungsgemäß genutzte PSA kann ihren Schutz vollständig gewährleisten und Unfallrisiken wirksam reduzieren.