
Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass sie den bestehenden Gefährdungen entspricht. Dazu gehört auch, dass die PSA in ausreichender Anzahl vorhanden ist und regelmäßig geprüft sowie bei Bedarf ersetzt wird.
Ebenso muss der Arbeitgeber Beschäftigte im sicheren Umgang mit der PSA unterweisen. Dazu zählen die richtige Anwendung, Grenzen des Schutzes und Hinweise zur Pflege. Nur wenn Beschäftigte fachgerecht geschult sind und funktionierende PSA nutzen, kann ein vollständiger Schutz gewährleistet werden.