
Alle Anschlagmittel müssen regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden.
Seile sind ablegereif bei gebrochenen Litzen, Quetschungen, Knicken, Rost, Überhitzungen oder beschädigten Seilendverbindungen. Der Mindestdurchmesser von 16 mm ist Pflicht.
Ketten müssen aussortiert werden, wenn Glieder Risse, Einkerbungen, Quetschungen, Verbiegungen oder Verdrehungen aufweisen oder wenn sich die Gliederstärke um mehr als 10 % reduziert bzw. um über 3 % verlängert hat.
Rundschlingen und Hebebänder sind ablegereif, wenn der Hersteller unbekannt ist, das Label unlesbar ist, die Ummantelung beschädigt ist oder Hitze-, Säure- oder Laugenschäden vorliegen.
Lasthaken müssen ersetzt werden, sobald Verbiegungen, Aufweitungen oder Materialabtrag sichtbar sind.