Erklärung
Unfallgeschehen
Rechtsgrundlagen
Prüfung vor dem Einsatz
Standsicherheit für sicheres Arbeiten
Anschlagarten
Abschlussprüfung

Prüfkriterien und Ablegereife


Anschlagketten müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden und dürfen nicht mehr eingesetzt werden, wenn Quetschungen, Risse, Einkerbungen, verbogene Glieder oder andere deutliche Verformungen erkennbar sind. Ebenso sind Ketten auszutauschen, wenn sich einzelne Glieder um mehr als drei Prozent verlängert haben oder die Materialstärke um mehr als zehn Prozent abgenommen hat.

Auch Rundschlingen und Hebebänder dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befinden. Sie sind ablegereif, sobald das Label fehlt, die äußere Ummantelung beschädigt ist, innenliegende Stränge sichtbar werden oder gerissen sind oder wenn Spuren von Hitze-, Säure- oder Laugenangriffen zu erkennen sind. Nur vollständig intakte und korrekt gekennzeichnete Anschlagmittel gewährleisten einen sicheren Lasttransport und tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zuverlässig zu verhindern.