
In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Qualifizierungsstufen, die erforderlich sind, um einen Teleskopstapler sicher und fachgerecht zu bedienen.
Die erste Stufe umfasst die allgemeine Qualifizierung für den starren Teleskopstapler nach DIN EN 14591. In dieser Grundausbildung erlernen Sie den sicheren Umgang mit einem Teleskopstapler, dessen Aufbau starr ist, dessen Reichweite jedoch variabel bleibt. Darüber hinaus werden Sie in die korrekte Nutzung verschiedener Anbaugeräte eingeführt, etwa Gabelzinken, Kranhaken, Ladeschaufeln oder Lasthaken.
Darauf aufbauend folgt die Zusatzqualifikation der Stufe 2a für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen gemäß DIN EN 14592. Diese Geräte können zusätzlich im Kranbetrieb eingesetzt werden und bieten durch ihre Drehfunktion erweiterte Einsatzmöglichkeiten. Die Schulung vermittelt Ihnen die speziellen Anforderungen, die sich aus der Rotationsfähigkeit des Oberwagens ergeben.
Die Qualifikationsstufe 2b richtet sich nach der DIN EN 14593 und qualifiziert Sie für Teleskopstapler, die als Hubarbeitsbühnen verwendet werden. Diese Ausbildung ist notwendig, wenn Sie Höhenarbeiten mit teleskopierbaren Arbeitskörben durchführen sollen. Die Schulung erfolgt häufig auf Grundlage des DGUV-Grundsatzes 308-008 oder nach IPAF-Standards.
Abschließend folgt in der dritten Stufe die betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung. Diese findet direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der jeweiligen Baustelle statt und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten, spezifischen Arbeitsmittel sowie betriebliche Abläufe. Die Inhalte sind individuell auf Ihren Arbeitsplatz abgestimmt und bilden die Grundlage für einen sicheren Einsatz im realen Arbeitsumfeld.
Zusammengefasst bestehen die Qualifizierungsstufen aus der allgemeinen Grundqualifizierung für starre Teleskopstapler, den beiden Zusatzqualifikationen für drehbare Geräte und für Teleskopstapler mit Arbeitsbühnen sowie der betrieblichen Unterweisung als abschließendem praxisnahen Schritt.