
Sobald Sie einen Teleskopstapler bewegen – insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum – müssen bestimmte Unterlagen mitgeführt werden. Hierzu zählen der Fahrzeugschein bzw. die Betriebserlaubnis, das Prüfprotokoll der letzten Sachkunde- und UVV-Prüfung, Ihr gültiger Befähigungsnachweis (Stufe 1, 2a oder 2b) sowie ein Führerschein oder Personalausweis. Welcher Führerschein erforderlich ist, hängt von der Maximalgeschwindigkeit und dem Gesamtgewicht des Gerätes ab: von keiner Führerscheinpflicht bis zu den Klassen L, C1, C oder T.
Sobald der Teleskopstapler schneller als 25 km/h fährt oder ein bestimmtes Gesamtgewicht überschreitet, sind die Führerscheinvorschriften strikt einzuhalten.