
Ihre persönliche Schutzausrüstung ist verpflichtend zu tragen, insbesondere bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen oder teleskopierbaren Anbaugeräten. Herstellerhinweise zur Schutzausrüstung sind ebenfalls bindend.
Zudem sind Sie verpflichtet, Mängel oder technische Defekte unverzüglich Ihrem Arbeitgeber zu melden. Nur durch sofortige Rückmeldung lassen sich gefährliche Situationen vermeiden und das Arbeitsmittel rechtzeitig reparieren.