Erklärung
Unfallgeschehen
Rechtsgrundlagen
Prüfung vor dem Einsatz
Standsicherheit für sicheres Arbeiten
Anschlagarten
Abschlussprüfung

Persönliche Schutzmaßnahmen und Meldepflichten


Ihre persönliche Schutzausrüstung ist verpflichtend zu tragen, insbesondere bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen oder teleskopierbaren Anbaugeräten. Herstellerhinweise zur Schutzausrüstung sind ebenfalls bindend.

Zudem sind Sie verpflichtet, Mängel oder technische Defekte unverzüglich Ihrem Arbeitgeber zu melden. Nur durch sofortige Rückmeldung lassen sich gefährliche Situationen vermeiden und das Arbeitsmittel rechtzeitig reparieren.