Erklärung
Unfallgeschehen
Rechtsgrundlagen
Prüfung vor dem Einsatz
Standsicherheit für sicheres Arbeiten
Anschlagarten
Abschlussprüfung

Sicherheitsabstände zu Freileitungen


Die einzuhaltenden Mindestabstände richten sich nach der Netzspannung:


– bis 1 kV: 1 m,
– 1–110 kV: 3 m,
– 110–220 kV: 4 m,
– 220–380 kV: 5 m.


Wenn die Spannung unbekannt ist, halten Sie mindestens 5 m Abstand bei voll ausgefahrenem Teleskop. Bei feuchter Witterung – etwa bei Nebel – müssen alle Abstände verdoppelt werden.
Kann ein Abstand nicht eingehalten werden, sind die Leitungen freizuschalten und zu erden oder es müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen zusammen mit dem Netzbetreiber getroffen werden.