
Neben der täglichen Sichtprüfung sind jährliche Prüfungen durch einen Sachkundigen verpflichtend. Je nach Beanspruchung können kürzere Intervalle notwendig werden, etwa bei intensiver Nutzung oder bei besonderen Belastungen durch Hitze, Chemikalien oder Witterung.
Nach außergewöhnlichen Ereignissen – zum Beispiel einem Sturz der Last, Überlastung oder Verdacht auf Schaden – ist eine außerordentliche Prüfung zwingend erforderlich. Erst danach darf das Anschlagmittel wieder eingesetzt werden.