
Alle Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Dazu gehören Datum, Umfang der Prüfung, festgestellte Mängel und die Unterschrift des Sachkundigen.
Diese Nachweise müssen jederzeit verfügbar sein, da sie Teil der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten sind. Für Sie bedeutet das: Sie dürfen nur Anschlagmittel verwenden, die eine gültige Dokumentation besitzen und deren Prüfstatus eindeutig erkennbar ist.