Erklärung
Einstieg in den Arbeitsschutz
Ergonomie
Erste-Hilfe
Hautschutz
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsmittelunterweisung
Arbeitsmittelunterweisung Teil II
Abschlussprüfung

Voraussetzungen für den sicheren Umgang mit Bohrmaschinen


Der Einsatz einer Bohrmaschine setzt voraus, dass Sie zuvor ordnungsgemäß in die Handhabung des Geräts eingewiesen wurden. Diese Einweisung muss dokumentiert werden und umfasst sowohl die Bedienung der Maschine als auch die Besonderheiten des Arbeitsortes. Vor jeder Benutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung erforderlich, bei der geprüft wird, ob das Gerät technisch einwandfrei ist und eine gültige UVV-Prüfung besitzt. Fehlt die Prüfmarke oder ist das aufgedruckte Datum abgelaufen, darf die Maschine auf keinen Fall weiterverwendet werden, bis sie erneut geprüft wurde. Ebenso wichtig ist das Wissen über mögliche Gefahren am Einsatzort. Sie müssen genau wissen, ob Strom- oder Wasserleitungen im Wandbereich verlaufen, um lebensgefährliche Situationen zu vermeiden.

Während des Bohrens tragen Sie enganliegende Kleidung und eine Schutzbrille, verwenden passende Bohrer und prüfen den Untergrund sorgfältig auf Hindernisse. Bei Standbohrmaschinen achten Sie auf einen sicheren Stand des Geräts, fixieren das Werkstück gegen Mitdrehen und entfernen Bohrspäne ausschließlich bei Stillstand.