
Auch für den Umgang mit Schleifmaschinen müssen Beschäftigte eingewiesen worden sein und vor der Nutzung eine Funktions- und Sichtprüfung durchführen. Dabei wird kontrolliert, ob das Gerät eine gültige UVV-Prüfung besitzt. Die Arbeit mit Schleifmaschinen erfordert stets die passende persönliche Schutzausrüstung, da die Geräte hohe Drehzahlen erreichen und starke Staubentwicklung verursachen. Eine bestimmungsgemäße Nutzung ist unerlässlich, um Verletzungen zu vermeiden. Beschädigungen am Gerät müssen unverzüglich gemeldet werden.
Eine ausreichende Absaugung ist notwendig, um Staubbelastungen so gering wie möglich zu halten. Bei handgeführten Maschinen wird das Kabel über die Schulter gelegt, um Stolpergefahren zu vermeiden. Bei Trennschleifern ist zusätzlich das Ablaufdatum der Trennscheibe zu beachten, da abgelaufene Scheiben ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen und sofort ersetzt werden müssen.