Erklärung
Einstieg in den Arbeitsschutz
Ergonomie
Erste-Hilfe
Hautschutz
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsmittelunterweisung
Arbeitsmittelunterweisung Teil II
Abschlussprüfung

Voraussetzungen für Arbeiten mit Sägen


Auch für Sägearbeiten ist eine Einweisung zwingend erforderlich, die dokumentiert werden muss. Vor der Nutzung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, wobei insbesondere die gültige UVV-Prüfung zu beachten ist. Wegen der starken Staub- und Späneentwicklung müssen Sie prüfen, ob für Ihre Maschine ein Explosionsschutz vorgeschrieben ist, und die entsprechenden Hinweise in der Betriebsanweisung beachten. Für Sägearbeiten tragen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung und nutzen die Maschine ausschließlich bestimmungsgemäß, um Verletzungen zu vermeiden. Stationäre Sägen müssen standsicher aufgestellt sein, und die Hände sind während der Arbeit stets aus dem Gefahrenbereich fernzuhalten. Beschädigungen werden sofort gemeldet und nicht ignoriert.

Eine angemessene Absaugung muss vorhanden sein. Wird manuell abgesaugt, erfolgt dies nur bei komplett stillstehender Maschine. Bei handgeführten Sägen wird das Kabel ebenfalls über die Schulter geführt, um Stolpergefahren zu reduzieren. Werkstücke müssen sicher und eben eingespannt werden, damit sie während des Sägevorgangs nicht verrutschen.