
In diesem Kapitel geht es um die Frage, welche Voraussetzungen Beschäftigte erfüllen müssen, um bestimmte Arbeitsmittel im Betrieb bedienen zu dürfen. Viele Maschinen und Fahrzeuge dürfen nicht ohne vorherige Ausbildung, Unterweisung und schriftliche Beauftragung eingesetzt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten entsprechend auszubilden und sicherzustellen, dass sie mit den jeweiligen Gefahren und Bedienhinweisen vertraut sind.
Jeder Mitarbeiter muss wissen, welche Qualifikation für welches Arbeitsmittel vorgeschrieben ist und wie eine gültige Ausbildung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aussieht.