
Beauftragte Personen übernehmen innerhalb eines Unternehmens klar definierte Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, die gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer beraten, oder Brandschutzbeauftragte, die für die gesamte Brandverhütung verantwortlich sind. Auch befähigte Personen, die Arbeitsmittel prüfen und umgangssprachlich als UVV-Prüfer bezeichnet werden, gehören zu diesem Kreis.
Sie werden vom Unternehmer ausgewählt, geschult und täglich in den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebunden.