
Der Betriebsrat wirkt maßgeblich an der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit. Seine Aufgabe besteht darin, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und sicherzustellen, dass Vorgaben und Maßnahmen rund um Sicherheit und Gesundheit umgesetzt werden.
Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht Beschäftigten ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, einen Betriebsrat zu wählen, damit ihre Anliegen gesammelt und durchsetzungsstark vorgebracht werden können. Gerade weil einzelne Mitarbeiter selten die Kraft haben, sich gegen unternehmerische Entscheidungen durchzusetzen, übernimmt der Betriebsrat eine wichtige Schutzfunktion.