Erklärung
Einstieg in den Arbeitsschutz
Ergonomie
Erste-Hilfe
Hautschutz
Persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsmittelunterweisung
Arbeitsmittelunterweisung Teil II
Abschlussprüfung

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber umfassend in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie arbeitet an Gefährdungsbeurteilungen, entwickelt Betriebsanweisungen und begleitet die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen. Durch regelmäßige Betriebsbegehungen stellt sie fest, ob festgelegte Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Darüber hinaus führt sie Schulungen durch, sowohl in Präsenz als auch digital. Aufgrund ihrer Weisungsfreiheit entscheidet sie selbstständig über die Vorgehensweise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Voraussetzungen zur Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind klar geregelt und setzen eine spezielle Ausbildung voraus.