
Der Arbeitsschutz ist durch eine klare Hierarchie strukturiert. An der Spitze stehen EU-Richtlinien und das Grundgesetz. Darunter folgen nationale Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Sozialgesetzbuch VII. Darunter liegen Verordnungen wie BetrSichV, ArbStättV oder GefStoffV. Ergänzt werden diese durch das autonome Regelwerk der DGUV sowie technische Regeln und Normen.
Für Sie als Sicherheitsbeauftragter bedeutet das: Sie müssen keine Gesetze auswendig kennen, aber Sie sollten wissen, dass Maßnahmen immer aus dieser Struktur heraus begründet werden. Sie achten im Alltag darauf, dass die im Betrieb geltenden Vorschriften eingehalten werden.